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Strafrecht

Das Strafrecht regelt, welche Handlungen in Deutschland als Straftaten gelten und welche Folgen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB) haben. Unter den Begriff des „Allgemeinen Strafrechts“ fallen dabei alle Delikte, die im StGB selbst geregelt sind – etwa Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Raub oder Sachbeschädigung. Daneben gibt es zahlreiche sogenannte Nebenstrafgesetze, etwa das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Waffengesetz (WaffG).

Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist entscheidend. Wer sich zu spät oder unbedacht äußert, riskiert Nachteile, die sich im späteren Verfahren kaum korrigieren lassen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht sorgt dafür, dass Ihre Rechte im Ermittlungs- und Hauptverfahren umfassend gewahrt bleiben.

 

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Bild von einem Gesetzbuch

Allgemeines & Besonderes Strafrecht

Jugendstrafrecht

Opferschutz & Nebenklage

​Das allgemeine und besondere Strafrecht erfasst die klassischen Straftatbestände des Strafgesetzbuches

ebenso wie zahlreiche Delikte aus Nebengesetzen.

Es reicht von Vermögens- und Gewaltdelikten bis zu Verkehrs-, Betäubungsmittel- und Waffendelikten.

Die rechtliche Bewertung ist oft vom konkreten Tatvorwurf, dem Ermittlungsstand und den Umständen des Einzelfalls abhängig und erfordert eine genaue juristische Einordnung.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und Heranwachsende und folgt eigenen gesetzlichen Regelungen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen erzieherische Maßnahmen und die Entwicklung des Beschuldigten im Vordergrund. Sanktionen und Verfahrensabläufe sind daher speziell auf die Altersgruppe zugeschnitten und unterscheiden sich in vielen Punkten vom allgemeinen Strafverfahren.

Opferschutz und Nebenklage betreffen die Rechte von Personen, die durch eine Straftat betroffen sind, sowie die Rechte naher Angehöriger. Die rechtlichen Regelungen ermöglichen es, sich am Strafverfahren zu beteiligen, Schutz- und Informationsrechte wahrzunehmen und Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen. Dazu gehören insbesondere Auskunfts- und Antragsrechte, die Nebenklage und die Geltendmachung von Ansprüchen im Strafverfahren.

© 2025 Jehn & Lainer - Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft

Portraitfotos © Rainer Mojares & Daniela Petricevic - Lumeo Studio 

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