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Gewaltschutzantrag nach Monaten: OLG Frankfurt stärkt Betroffenenrechte
Ein Gewaltschutzantrag kann auch Wochen oder Monate nach einer Gewalttat noch möglich sein. Das OLG Frankfurt stellt klar, dass das Gewaltschutzgesetz keine starre Antragsfrist kennt. Entscheidend ist, ob weiterhin ein Bedürfnis nach gerichtlichem Schutz besteht.
Nadine Jehn
11. Aug.5 Min. Lesezeit
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