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Familienrecht


Umgangsrecht für Großeltern, nahe Angehörige und Bezugspersonen: wann besteht ein Anspruch nach § 1685 BGB?
Großeltern und andere enge Bezugspersonen haben nicht automatisch ein Umgangsrecht. Entscheidend ist nach § 1685 BGB, ob der Umgang im Einzelfall dem Kindeswohl dient.
Nadine Jehn
19. Juli2 Min. Lesezeit
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