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SGB XIV


Ansprüche nach einer Gewalttat: Rechte von Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen
Nach einer Gewalttat können Betroffene, Angehörige und Hinterbliebene verschiedene Ansprüche haben. Erfahren Sie, wann Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Hinterbliebenengeld verlangt werden können und welche staatlichen Leistungen nach dem SGB XIV in Betracht kommen.
Nadine Jehn
11. Aug.6 Min. Lesezeit
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